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Gönnervereinigung Pro Spital Muri

Die Gönnervereinigung Pro Spital Muri ist eine von der Spitalträgerschaft unabhängige Institution. Sie stärkt die Bindung zwischen der Bevölkerung und dem Spital und unterstützt dieses ideell und materiell. Und dies bereits seit über 80 Jahren. Machen Sie mit?

Zweck der 1943 gegründeten Gönnervereinigung ist es, das Spital Muri zu fördern und zu unterstützen. Dies zum Wohle der Bevölkerung des Freiamts. Konkret beteiligt sich die Gönnervereinigung jährlich an einem Projekt des Spitals. So leistet die Institution einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung des Spitals. Die Mitglieder des Gönnervereins befinden jeweils an der Generalversammlung über die Anschaffungen.

V.l.n.r: Sabina Rüttimann, Präsidentin Stifterversammlung und Stiftungsrat Spital Muri; Herbert Strebel, Ehrenpräsident Gönnervereinigung Pro Spital Muri (2010-2023); Yvonne Leuppi, aktuelle Präsidentin Gönnervereinigung Pro Spital Muri; Dr. med. Daniel Strub, CEO Spital Muri

Die Gönnervereinigung Pro Spital Muri ist mit zwei Delegierten in der Stifterversammlung des Spitals Muri vertreten. So kann sie die Anliegen der Mitglieder einbringen. Die Institution dient zudem als Diskussionsforum für Patientinnen und Patienten sowie für alle, die am Spital Muri interessiert sind.

Die gute medizinische Versorgung in unserer Region ist sehr wichtig. Zum Glück funktioniert diese dank dem modernen und eigenständigen Spital Muri ausgezeichnet. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Gönnervereinigung Pro Spital Muri setzt sich dafür ein.

Mitglied werden

Die finanziellen Mittel der Gönnervereinigung Pro Spital Muri stammen aus den Jahresbeiträgen und Spenden der über 800 Mitglieder. Mit einem Jahresbeitrag von nur 20 Franken werden Sie Mitglied der Gönnervereinigung. Das Spital Muri verdient Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank!

Das bieten wir Ihnen

  • Jährliches Treffen an der Generalversammlung (inkl. Abendessen)
  • Informationen zum Spital aus erster Hand
  • Die Möglichkeit, Entscheidungsträgerinnen und -träger persönlich kennenzulernen
  • Einblicke hinter die Kulissen des Spitals Muri

Anmeldungen für eine Mitgliedschaft

Ihre Angaben

Ja, ich werde Mitglied der Gönnervereinigung Pro Spital Muri.

Generalversammlungen 

Die nächste Generalversammlung findet am Dienstag, 25. Juni 2024, um 18.30 Uhr im Plenarsaal des Spitals Muri statt.

GV 2023
Die 79. Generalversammlung der Gönnervereinigung Pro Spital Muri fand am Dienstag, 20. Juni 2023, um 19.00 Uhr im Plenarsaal des Spitals Muri statt. Die diesjährige Generalversammlung war eine ganz besondere. Denn die Gönnervereinigung feiert heuer ihr 80-jähriges Jubiläum. Herzliche Gratulation zu diesem grossartigen Ereignis. 
- Hier geht es zum Protokoll

GV 2022
Die 78. Generalversammlung der Gönnervereinigung fand am 4. Mai 2022 im Spital Muri statt. 
- Hier geht es zum Protokoll.
- Hier geht es zum Medienecho

Statuten der Gönnervereinigung

1. Name und Zweck des Vereins
Unter dem Namen «Gönnervereinigung Pro Spital Muri» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er hat den Zweck, das Spital Muri ideell und finanziell zu unterstützen. Der Verein hat seinen Sitz in Muri AG.

2. Mitglieder
Als Mitglieder des Vereins können aufgenommen werden:
a) Personen, welche jährlich den Beitrag leisten, der an der Generalversammlung beschlossen wurde.
b) Gemeinden, Vereine, Gesellschaften und Stiftungen, welche jährlich einen höheren Beitrag leisten.
Jedes Mitglied des Vereins ist an der Generalversammlung zur Abgabe einer Stimme berechtigt. Gemäss Art. 2 Abs. b aufgenommene Mitglieder haben ebenfalls eine Stimme.
Die Mitgliedschaft des Vereins erlischt:
a) Durch zweimaliges Nichtbezahlen des Jahresbeitrages.
b) Durch Tod.
c) Durch Austritt, der dem Vorstand zu melden ist.

3. Organisation des Vereins
Die Organe des Vereins sind: Generalversammlung. Vorstand und Rechnungsrevisoren.

3.1 Generalversammlung
Die Generalversammlung tritt jährlich einmal im Frühjahr zusammen, oder auf Beschluss des Vorstandes, oder wenn 1/5 der Mitglieder die Einberufung verlangt.
Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch den Präsidenten unter Bekanntgabe der Traktanden. Die Einladung erfolgt mindestens zehn Tage vor der Versammlung schriftlich.
Der Generalversammlung steht zu:
1. Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder.
2. Wahl von zwei Rechnungsrevisoren.
3. Wahl von zwei Mitgliedern in die Stifterversammlung.
4. Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.
5. Festlegung des Jahresbeitrages.
6. Beschluss über Anregungen und Anträge einzelner Vereinsmitglieder, die zwei Monate vor der Generalversammlung dem Vorstand eingereicht wurden.
7. Entgegennahme von Wünschen und Anträgen zuhanden der Stifterversammlung.
8. Beschlussfassung über die Verwendung der Jahresbeiträge und der einmaligen Beiträge.

3.2 Vorstand
Der Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern: Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und Beisitzer. Der CEO des Spitals Muri ist von Amtes wegen Mitglied des Vorstandes.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Verein wird rechtsverbindlich vertreten durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten oder des Vizepräsidenten mit dem Aktuar oder dem Kassier.
Der Vorstand verfügt über eine Kompetenzsumme von CHF 5'000 pro Sachgeschäft.

3.3 Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren haben die vom Kassier erstellte Rechnung zu prüfen und zuhanden der Generalversammlung einen Bericht zu verfassen.

4. Allgemeine Bestimmungen
Für die finanziellen Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Verein kann durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Dieser Entscheid bedarf einer Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder. Allfälliges Vereinsvermögen fällt im Falle der Auflösung zur freien Verfügung der Stiftung Spital Muri zu.

Diese Statuten (datiert vom 1. Juni 2017) treten an Stelle der bisherigen vom 21. Mai 2005 und nach Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft.

Unterstützte Anschaffungen

Die Gönnervereinigung des Spitals Muri hat dem Spital Muri in den letzten Jahren folgende Geschenke überreicht:

2023
Neuer Spielplatz im Wert von CHF 15'000.-
Zwei neue Sitzwaagen im Wert von je CHF 2'800.- 

2022
Ein Bett im Bereich der ambulanten Onkologie für CHF 4'000.- sowie drei Gehwagen für jeweils 1866 Franken, insgesamt rund CHF 10'000.- 

2021
Zehn Fahrräder im Wert von CHF 15'000.-

2020
Fünf Mobility-Monitore zum Preis von CHF 8'000.- Die Patientenmonitoring-Systeme unterstützen die Pflegequalität und die Patientensicherheit.

2019
Kunstwerk «
Baum des Lebens» der Künstlerin Sonja Bantli für CHF 11'000.- Dazu ein
Pflegerollstuhl «Norbert» für übergewichtige Patienten auf der Intensivstation im Wert von  CHF 14'700.-

2018
Zuwendung zum Einrichten eines neuen Familienzimmers in der Höhe von CHF 20'000.-

2017
Künstlerische Gestaltung des Lichthofs im Haus 1 im Wert von CHF 10'000.-

2016
Fünf Monitore für die Umlagerung von Patienten zur Dekubitusprophylaxe im Wert von CHF 31'500.-

2015
Neue Bänke und Sitzflächen im Spitalpark im Wert von CHF 15'000.-

Vorstand Gönnervereinigung Pro Spital Muri

V.l.n.r: Rico Hartmann, Vizepräsident; Priska Bernet, Kassierin; Béatrice Koller, Mitglied; Bruno Breitschmid, Mitglied; Yvonne Leuppi, Präsidentin; Daniel Strub, CEO Spital Muri; Michaela Allemann, Aktuarin. 

Gönnervereinigung Pro Spital Muri

Frau
Yvonne Leuppi
Präsidentin
Lindenfeldstrasse 6
5630 Muri
E-Mail

Kontoverbindung (IBAN):

CH41 0900 0000 5000 0686 0