Liebe Besucherinnen und Besucher
Wir freuen uns, wenn der Spitalaufenthalt unserer Patientinnen und Patienten durch Besuche aufgelockert wird. Es ist uns jedoch ein Anliegen, auch auf die nötige Ruhe zu achten. Für die Rücksichtnahme auf besonders ruhebedürftige Menschen und für die Einhaltung der Besuchszeitenregelung sind wir daher allen Besucherinnen und Besucher dankbar.
Keine generelle Maskenpflicht
Aktuell gilt im Spital Muri keine generelle Maskenpflicht, allerdings gelten folgende Hygienestandards für Patientinnen, Patienten, Mitarbeitende und Besuchende:
- Bitte desinfizieren Sie am Eingang Ihre Hände.
- Bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen muss eine Maske getragen werden.
- Bitte verzichten Sie auf einen Besuch bei Erkältungs- und Grippesymptomen.
Masken und Desinfektionsmittel stehen bei den Eingängen unseres Spitals zur Verfügung.
Grundsätzlich: Wir bitten Personen mit Erkältungssymptomen, auf einen Besuch im Spital Muri zu verzichten. Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Besuchszeiten
| Allgemeine Abteilung | Täglich 13.30–20.00 Uhr |
|---|---|
| Halbprivat |
Täglich 10.00–11.30 Uhr und 13.30–20.00 Uhr |
| Privatabteilung | Täglich 10.00–20.00 Uhr durchgehend |
| Intensivstation | 13.30–20.00 Uhr für engste Familienangehörige. Wenn Sie ausserhalb dieser Besuchszeiten vorbeikommen möchten, sprechen Sie sich bitte mit unserem Pflegepersonal ab unter 056 675 12 05) |
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher während Arztvisiten und Pflegeverrichtungen das Zimmer zu verlassen. Besten Dank.
Rauchfreies Spital
Das Spital Muri ist rauchfrei. Das Rauchen auf dem Spitalareal ist nur in den markierten Raucherzonen gestattet. Als Gesundheitsinstitution engagiert sich das Spital Muri aktiv für die Gesundheitsförderung und leistet so einen Beitrag zum Schutz vor Passivrauchen.
Hunde im Spital
Grundsätzlich sind Hunde im Spital Muri verboten. Im Sinne der gesetzlichen Bestimmung zur Behindertengleichstellung sind Assistenzhunde vom allgemeinen Hundeverbot ausgenommen. Es muss jedoch ein Nachweis einer Ausbildungsorganisation vorgelegt werden, die einer qualitätssichernden Instanz wie zum Beispiel Swiss Help Dogs SHD, ADI oder IGDF untersteht.