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Ihre Rechte und Pflichten

Wir informieren Sie transparent über Ihre Rechte und Pflichten als Patientin oder Patient. Unabhängig von der jeweiligen Versicherungsklasse haben Sie Anspruch auf eine rücksichtsvolle und sorgfältige Behandlung und Betreuung im Spital Muri. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich dafür ein, Ihnen einen möglichst angenehmen Aufenthalt zu bieten. Ihre Zufriedenheit sowie eine optimale medizinische Betreuung stehen an oberster Stelle.

Die Rechte und Pflichten als Patientin oder Patient richten sich im Wesentlichen nach den Grundsätzen gemäss Art. 28 des Gesundheitsgesetzes (GesG; SAR 301.100).

Ihre Rechte als Patientin und Patient

Information

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt informiert Sie in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand und zeigt Ihnen die zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten auf. Dabei werden selbstverständlich auch Ihre Fragen beantwortet.

Aufklärung

Bevor ein Eingriff oder eine Behandlung vorgenommen wird, informiert Sie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ausführlich über den genauen Behandlungsablauf sowie die damit verbundenen Risiken.

Berücksichtigung Ihres Willens

Das Spital Muri legt grossen Wert auf Ihre Selbstbestimmungsrechte. Wir respektieren Ihren Willen und handeln dementsprechend. Chirurgische und medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen werden nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen. Idealerweise teilen Sie uns Ihren Willen im Rahmen einer Patientenverfügung mit. Gerade bei chirurgischen Eingriffen ist dies von Vorteil. Wenn Sie medizinische Massnahmen oder Empfehlungen ablehnen, respektieren wir dies. Jedoch erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Falls es sich um eine Notfallsituation handelt, Sie nicht ansprechbar sind und Ihr Wille nicht bekannt ist, wird gemäss dem mutmasslichen Willen gehandelt und das medizinisch sinnvolle geleistet. Dies gilt insbesondere dann, wenn sofortiges Handeln notwendig ist.

Akteneinsicht und Aktenherausgabe

Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre Patientendokumentation zu nehmen oder Kopien davon zu erhalten. Ihre Auskunftsrechte richten sich nach dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG; SAR 150.700).

Schweigepflicht und Datenschutz

Als Spital unterstehen wir der beruflichen Schweigepflicht (Arztgeheimnis). Drittpersonen, dazu gehören auch Ihre Angehörigen, erhalten nur dann Auskunft über Ihren Aufenthalt, Ihren Gesundheitszustand, Diagnosen oder den Behandlungsverlauf, wenn Sie uns dazu ermächtigt haben.

Die Bestimmungen des Datenschutzes werden durch das Spital Muri vollumfänglich eingehalten. Als Spital mit einem Versorgungsauftrag des Kantons Aargau unterstehen wir dem kantonalen Datenschutzrecht (IDAG; SAR 150.700). Weitere Informationen zum Datenschutz in unserem Spital finden Sie hier.

Ihre Pflichten als Patientin oder Patient

Sie sind verpflichtet, Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten zu nehmen. Zudem begegnen Sie unseren Mitarbeitenden mit dem nötigen Anstand und Respekt. Ebenfalls erwarten wir, dass Sie unsere Hausordnung einhalten und den Weisungen unserer Mitarbeitenden Folge leisten. Sie sind sich bewusst, dass im Interesse einer schnellen und guten Genesung die Behandlungsanordnungen des Behandlungsteams berücksichtigt werden sollten. Dies liegt folglich auch in Ihrem eigenen Interesse.

Geben Sie uns die Chance, uns zu verbessern

Ihre Kritik ist willkommen, denn nur so können wir aus Fehlern lernen. Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig. Gerne nehmen wir uns Ihrem Anliegen an, falls Sie mit der Behandlung, dem Service oder einer bestimmten Situation nicht zufrieden waren. Sie können Ihre Anregung direkt an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt, das Pflegepersonal, die Spitalleitung oder an unser Qualitätsmanagement und Meine Meinung richten. Selbstverständlich freuen wir uns auch über positive Rückmeldungen von unseren Patientinnen und Patienten.

Datenschutz und
Compliance

Frau
Ursula Uttinger
056 675 11 97
E-Mail